Die Stadt Weingarten veranlagt die Zweitwohnungssteuer seit dem 01.01.2012 und setzt auf Empfehlung der Stadt Ravensburg auf ZwStV.net als Fachverfahren für die Erhebung und Verwaltung der Zweitwohnungssteuer.
Mit ZwStV.net können nun alle Paragraphen der Zweitwohnungssteuer-Satzung vollständig abgebildet werden. Damit setzt auch die Stadt Weingarten mit ZwStV.net auf eine integrierte Softwarelösung. Bei der Umsetzung der Steuerlösung konnte die Stadt Weingarten auf die Erfahrungen der Stadt Ravensburg zurückgreifen, die bereits seit fast einem Jahr auf die Steuerlösung ZwStV.net von audius umgestiegen ist. Vor allem bei der Anbindung der Software an die Schnittstellen zum Einwohnermeldewesen (LEWIS) und zum SAP-Finanzverfahren konnte die Stadt vom Erfahrungsschatz der Stadt Ravensburg profitieren.Durch die Implementierung der Schnittstellen können die Daten automatisch verarbeitet werden. Auch die Berechnung und Bescheiderstellung (MS Word) erfolgt automatisch. Steuerfestsetzungen werden dann an das Finanzverfahren (SAP) übergeben.
Informationen zur Stadt Weingarten
Einsatzbereich
- Fachbereich Finanzen, Fachabteilung Steuern
Das Rechenzentrum KDRS/RZRS setzt zukünftig für Sonder-und Spezialveranlagungen wie Zweitwohnungs- oder Vergnügungssteuer auf die Softwarelösung der Firma audius.
Quelle: http://de-de.facebook.com (Zugriff am 23.02.2012)
2070 Einwohner sind gegenwärtig im Erholungsort Werder mit einem Zweitwohnsitz gemeldet. Für sie wird nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im August 2011 künftig eine Zweitwohnsteuer fällig. Ab wann die Satzung gilt und welche Kosten auf die Einwohner mit Zweitwohnsitz zukommen, ist noch nicht entschieden. Mehr…
Die Steuer-Satzung wird dahingehend geändert, dass alle Inhaber von Zweitwohnungen, die im selben Gebäude ihre Hauptwohnung haben, von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen sind.
Diese Regelung gilt rückwirkend bis 2005, dem Zeitpunkt der Einführung. Diese Änderung bewertet die Verwaltung als rechtssicher. Mehr…
Die Jungen Liberalen Saarpfalz fordern eine grundsätzliche Befreiung der Homburger Studenten von der Zweitwohnsitzsteuer. “Mit der Zweitwohnsitzsteuer versucht die Stadt Homburg die Studierenden dazu zu bringen, in der Kreis- und Universitätsstadt ihren Erstwohnsitz zu melden”. Die Medizinstudenten kämen aufgrund des ZVS-Zuteilungsverfahrens oft aus der gesamten Bundesrepublik nach Homburg und hätten daher meist noch einen weiteren Wohnsitz bei ihren Eltern. Mehr…